WISSENSREIHE · LADUNGSSICHERUNG

LADUNGSSICHERUNG SCHULUNG:
PFLICHT UND WIE OFT?

Ladungssicherung Schulung: was das Gesetz verlangt, wie oft unterwiesen werden muss, wer dazugehört und mit welchen fünf Tests Sie in Ihrem Betrieb sehen, ob die Schulung ankommt.

Planenauflieger von innen: Ware nach hinten nicht ausreichend gesichert, Mitarbeiter steht auf gestapelten Paletten

So nicht: Die Ware ist nach hinten nicht ausreichend gesichert, und der Mitarbeiter steht zum Arbeiten auf gestapelten Paletten. Das ist unsicheres Arbeiten mit Absturzgefahr.

Arndt Rotzen · 25. Oktober 2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten

Die Frage kommt in fast jedem Erstgespräch: Müssen wir unsere Leute eigentlich schulen, und wenn ja, wie oft? Die kurze Antwort lautet: Ein Gesetz mit dem Wort „Ladungssicherungsschulung“ gibt es nicht. Eine Pflicht zur Unterweisung schon, und die ist deutlicher, als viele denken.

Was das Gesetz verlangt

Drei Dinge greifen ineinander. Zuerst die Ladungssicherung selbst: Nach § 22 der Straßenverkehrsordnung muss die Ladung so verstaut und gesichert sein, dass sie auch bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutscht, umfällt oder herabfällt. Nach § 412 HGB muss der Absender das Gut beförderungssicher laden, stauen und befestigen, in der Praxis also der Verlader. Das gilt auch dann, wenn der Lkw nicht ihm gehört.

Dann die Unterweisung: Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei ihrer Arbeit unterweisen. Vor Beginn der Tätigkeit, bei neuen Aufgaben oder Arbeitsmitteln und bei Bedarf regelmäßig wiederholt. Wer verlädt oder Ladung sichert, gehört also dazu.

Für Berufskraftfahrer kommt die Weiterbildung hinzu. In Anlage 1 der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung steht die „Fähigkeit zur Sicherung der Ladung“ ausdrücklich als Inhalt.

Keine Rechtsberatung. Im Einzelfall kann mehr verlangt sein, etwa durch die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs oder Vorgaben Ihrer Kunden.

Wie oft muss unterwiesen werden?

Nach DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich. Dazu jedes Mal, wenn sich etwas Wesentliches ändert: neue Fahrzeuge, andere Ladegüter, neue Abläufe an der Rampe. Für den Betrieb heißt das auch: Die Unterweisung muss dokumentiert sein. Ohne Nachweis lässt sich im Ernstfall kaum belegen, dass sie stattgefunden hat.

Eine jährliche Unterweisung ist das Minimum. Wer Fluktuation hat oder Aushilfen einsetzt, kommt damit nicht aus. Der neue Kollege, der im März anfängt, kann nicht bis zum Termin im November warten.

Wer gehört dazu?

Nicht nur der Fahrer. Am Ende stehen mehrere in der Pflicht: Der Fahrer prüft vor der Abfahrt, ob die Ladung verkehrssicher verstaut ist. Der Verlader verantwortet die beförderungssichere Verladung. Halter und Organisation sorgen für geeignetes Fahrzeug, Sicherungsmittel, Unterweisung und Zeit.

Ein Punkt wird oft unterschätzt: Transporter. Die Pflicht zur Ladungssicherung hängt nicht an der Fahrzeuggröße. Beim Lkw ist meist geregelt, wer prüft. Beim Sprinter heißt es oft: Ist ja nur ein Transporter. Die Physik sieht das anders, und die Polizei auch.

Fünf Tests für Ihren Betrieb

Ob eine Schulung ankommt, zeigt sich nicht im Ordner, sondern an der Rampe. Mit diesen fünf Tests sehen Sie selbst, wo es bei Ihnen hakt.

  1. Der Drei-Leute-TestFragen Sie den Verlader, den Fahrer und die Lagerleitung, wer bei Ihnen für die Ladungssicherung zuständig ist. Bekommen Sie drei verschiedene Antworten, wissen Sie, wo die Fehler entstehen: dort, wo sich einer auf den anderen verlässt.
  2. Der Warum-TestLassen Sie sich von einem Fahrer zeigen, wie er eine typische Ladung sichert, und fragen Sie, warum genau so. An der Antwort auf das Warum sehen Sie, ob die Schulung angekommen ist.
  3. Der ErinnerungstestWann war die letzte Unterweisung, und wissen Ihre Leute heute noch, worum es ging? Wenn die Antwort zögert, war es eine Unterschrift, keine Unterweisung.
  4. Der Transporter-TestWer prüft bei Ihnen die Ladung im Transporter, bevor er vom Hof fährt? Der Fahrer, der Verlader, oder am Ende keiner so richtig?
  5. Der Blick von außenWann hat zuletzt jemand von außen auf Ihre Verladung geschaut, bevor der Kunde reklamiert hat? Wer drinsteckt, sieht die eigenen Gewohnheiten irgendwann nicht mehr. Das ist kein Vorwurf, das hat jeder.

Reicht eine Online-Schulung?

Online geht, als Gruppenbuchung für ein Team oder als offener Termin mit Einzelplätzen. Für die jährliche Auffrischung ist das oft eine gute Lösung. Die Praxis am Fahrzeug ersetzt es aber nicht. Mit Gurt und Ratsche in der Hand bleibt mehr hängen als am Bildschirm. Für neue Fahrer und neues Verladepersonal empfehle ich deshalb den Termin vor Ort.

Mein Fazit

Die Pflicht ist klar: unterweisen, regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, und nachweisen. Ob die Unterweisung etwas bringt, entscheidet sich aber nicht am Datum auf dem Formular, sondern daran, ob Fahrer und Verlader wissen, warum sie etwas so machen und nicht anders.

Wenn einer der fünf Tests bei Ihnen gehakt hat: In einer kostenlosen Ersteinschätzung von 30 Minuten schauen wir gemeinsam, wo Sie ansetzen sollten.

Quellen

EIN ANRUF. 30 MINUTEN.
DANN WISSEN WIR BEIDE MEHR.